| Das islamische Bilderverbot |
Um zu verstehen, woraus sich die Unterschiede der künstlerischen Traditionen Europas und der Arabischen Welt speisen, ist unter anderem ein Blick auf die unterschiedlichen religiösen Traditionen hilfreich. Warum stellte die christlich geprägte Kunst Europas im ausgehenden Mittelalter die Person Christi und seit der italienischen Renaissance den Menschen, sein Gesicht, seinen Körper, seine Kleidung und seine sonstigen Attribute ins Zentrum der Betrachtung? Warum fehlt in der islamisch geprägten Kunst der Arabischen Welt die figürliche oder bildliche Darstellung des Propheten Mohammed, des Menschen und der Natur fast vollständig? Warum konzentrierte sie sich stattdessen auf Kalligraphie und Ornamentik?
Das Bilderverbot im Islam
Spricht man von islamischer Kunst, so sind in der Regel jene Formen der Kunst gemeint, die im Zusammenhang mit dem islamischen Bilderverbot eine Blüte erlebten - Kalligraphie und Ornamentik. Beide bildeten in ihrer Abstraktheit einen Ausweg aus dem Verbot der bildlichen Darstellung. Historisch geht das Bilderverbot vermutlich auf ein aus dem Alten Testament abgeleitetes Verbot zurück (Exodus 20, 4), das im Islam übernommen wurde. Sowohl im Koran als auch im Alten Testament handelt es sich hierbei um kein explizites Bilderverbot, sondern vielmehr um eine Ableitung, die sich aus dem monotheistischen Gottesbegriff ergibt. Aus theologischer Sicht basiert das islamische Bilderverbot im Wesentlichen auf zwei Prinzipien:
1. Dem Glauben an die Einheit Gottes: in diesem Sinne ist das Bilderverbot als klare Abgrenzung zum vorislamischen Polytheismus zu verstehen. Bildliche und figürliche Darstellungen werden mit Götzendienst und dem Abfall vom wahren Glauben assoziiert.
2. Dem Glauben an die alleinige Schöpfungsmacht Gottes: Aus dieser Perspektive wird die bildliche und figürliche Darstellung von Mensch und Natur als Schöpfungsakt und damit als Versuch angesehen, sich auf eine Stufe mit Gott zu stellen. Dies käme einer Anmaßung und dem Zweifel an der Einzigartigkeit der göttlichen Schöpfung gleich.
Aus diesen beiden dem Bilderverbot zu Grunde liegenden Prinzipien lässt sich eine künstlerische Ästhetik erklären, die sich über Jahrhunderte nahezu ohne den Rückgriff auf bildliche und figürliche Darstellungen entwickelte. Moscheen und Sakralbauten in der muslimischen Welt waren von jeher mit einer reich verzierten Ornamentik und kalligraphischen Darstellungen ausgeschmückt. Insbesondere die Kalligraphie erlangte Bedeutung, da sie zugleich als eine Form der Ehrerbietung gegenüber der in arabischer Sprache offenbarten Heiligen Schrift, dem Koran, gesehen wurde.
Aus heutiger Sicht kommt dem Bilderverbot allerdings nur eine untergeordnete Bedeutung zu. Nur wenige zeitgenössische islamische Strömungen lehnen bildliche Darstellungen generell ab. Vielmehr bezieht sich das Bilderverbot in der Mehrheit religiöser Interpretationen auf bildliche und figürliche Darstellungen, die zu einem Gegenstand von Verehrung und Anbetung werden. Diese Interpretation kann sich auch auf die bildlichen Darstellungen politischer Führerkulte beziehen, wenngleich diese gerade in vielen arabischen Staaten an der politischen Tagesordnung sind. Ebenfalls verboten ist die Darstellung Gottes und seiner Propheten (wenngleich der schiitische Islam in der Darstellung des Propheten Mohammed Ausnahmen kennt). Dies ist zum einen als eine Ablehnung heidnischer Götzenanbetung zu verstehen, zum anderen als ein Ausdruck dessen, dass Gott sich nicht im Bild, sondern in der (Heiligen) Schrift offenbart. Die theologische Relativierung des Bildverbotes ist sicherlich auch im Zusammenhang mit der globalen Verbreitung technischer Neuerungen, wie beispielsweise Photographie und Fernsehen zu sehen; würde eine strikte Auslegung der religiösen Quellen doch den Verzicht aus beides bedeuten.
Aus anderer Perspektive von religiösen Vorstellungen betroffen ist die Darstellung des nackten menschlichen Körpers. Das Verbot des Aktzeichnens an ägyptischen Kunsthochschulen mag zum einen auf allgemeine moralische Bedenken, aber wohl in erster Linie auf das islamische Gebot zur Bedeckung (Verschleierung) des weiblichen und des männlichen Körpers zurückgehen (vgl. Beitrag „Schleier"). Das Angebot, an der Leipziger HGB an Aktzeichenkursen teilzunehmen, wurde aus religiösen und moralischen Bedenken nur von einer Minderheit der ägyptischen StudentInnen wahrgenommen.
Bilderverbot bei Juden und Christen
Wenngleich dies häufig längst in Vergessenheit geraten ist: auch das Judentum und das Christentum kennen das Bilderverbot. Ähnlich wie im Islam lässt es sich im jüdischen und christlichen Kontext über den Glauben an die Einheit Gottes und die Offenbarung des Göttlichen in der Schrift und nicht im Bild erklären. Zentrale Bezugspunkt des Bilderverbotes ist das Alte Testament (Exodus 20, 3-5)
„(3) Du sollst keine anderen Götter haben neben mir. (4) Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder von dem, was oben im Himmel, noch von dem, was unten auf Erden, noch von dem, was im Wasser unter der Erde ist: (5) Bete sie nicht an und diene ihnen nicht! (...)"
Gerade das noch stark von der jüdischen Tradition beeinflusste Christentum der ersten Jahrhunderte, aber auch der Reformation entspringende Bewegungen wie Zwinglianer und Calvinisten zeichneten sich durch eine ausgesprochene Bild- und Kunstfeindlichkeit aus, die bildliche und figürliche Darstellungen als Inbegriff des Götzendienstes erachtete.
Dem oben zitierten Auszug aus dem Alten Testament entspricht im Koran die Sure 21, Vers 52-54:
„(Damals) als [Abraham] zu seinem Vater und seinen Leuten sagte: ‚Was sind das für Bildwerke, denen ihr euch (in eurem Kult) hingebt?' 53 Sie sagten: ‚Wir haben (schon) unsere Väter dabei vorgefunden, dass sie ihnen dienten.' 54 Er sagte: ‚Dann waret ihr und eure Väter offensichtlich im Irrtum:'"

