Religiöse Quellen

Von der Mehrheit muslimischer Verbände in Deutschland wird das Tragen des Kopftuches als eine religiöse Pflicht angesehen. Trotz dieser von Seiten der Verbände einhellig vertretenen Meinung bedecken längst nicht alle gläubigen Frauen ihren Kopf in der Öffentlichkeit. Tatsächlich finden sich innerhalb der muslimischen Gemeinschaft sehr unterschiedliche Meinungen, was das Tragen des Kopftuches und die Bedeckung des weiblichen Körpers betrifft.

Den Ausgangspunkt für die innerislamische Debatte bildet das koranische Verschleierungsgebot, das sich im Wesentlichen auf zwei Textstellen im Koran zurückführen lässt (Sure 24, Vers 31 sowie Sure 33, Vers 59). Allerdings herrscht Uneinigkeit darüber, welche Teile des weiblichen Körpers tatsächlich zu verschleiern sind. Die göttliche Offenbarung in Gestalt des Korans ist in diesem Zusammenhang nicht eindeutig. Letztlich enthält der koranische Text keine zweifelsfrei ablesbare Vorschrift, die der muslimischen Frau das Tragen des Kopftuches gebietet.

Warum das Kopftuch heute dennoch ein fester Bestandteil der religiösen Praxis vieler Musliminnen ist, erschließt sich erst unter Zuhilfenahme einer zweiten Quelle islamischen Rechts: der auf der Überlieferung über das Leben und Handeln des Propheten Mohammed basierenden Koranauslegung.

Wir werden uns daher der Debatte um den Schleier in zwei Schritten annähern: zunächst werden wir verschiedene deutsche Koranübersetzungen unter die Lupe nehmen und danach die Korankommentare eines sunnitischen und eines schiitischen Geistlichen vergleichend betrachten.

Die koranischen Quellen

Der Koran gilt den Muslimen als das unverfälschte Wort Gottes, das dem Propheten Mohammed über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahrzehnten in arabischer Sprache offenbart wurde. Diese Auffassung wird von allen Muslimen, unabhängig von ihrer konfessionellen Zugehörigkeit, einhellig anerkannt. Als das unverfälschte Wort Gottes gilt der Koran den Muslimen als unübersetzbar, da jeder Übersetzungsversuch einer Interpretation der Heiligen Schrift gleichkäme. Die Frage nach dem "richtigen" Verständnis der göttlichen Offenbarung stellt sich den Gläubigen jedoch auch in der arabischen Originalsprache. Die damit verbundenen Schwierigkeiten zeigen sich bereits an den zahlreichen Korankommentaren, die im Laufe der Jahrhunderte entstanden sind. Nicht nur aufgrund mangelnder Arabischkenntnisse bleiben viele Gläubigen also entweder auf die Interpretationen islamischer Religionsgelehrter oder aber auf Übersetzungen der Heiligen Schrift angewiesen, wenn es in ihrem Alltag um religiöse Fragen geht.

Es schließen sich nun vier deutsche Übersetzungen der für die Verschleierung der Frau bedeutsamen Koranstellen (Sure 24, Vers 31 und Sure 33, Vers 59) an:

a) von Rudi Paret, einem Philologen und Islamwissenschaftler (1901-1983)

b) von der Ahmaddiyya Muslim Jamaat, einer aus Pakistan stammenden muslimischen Strömung

c) von der al-Azhar-Universität in Ägypten

d) vom König-Fahd-Komplex, ein vom Saudi-arabischen Königshaus finanzierten und dem Wahhabismus nahe stehenden Institut.

Abschließend ist noch zu bemerken, dass in Zusammenhang mit dem Verschleierungsgebot im Koran drei (arabische) Wörter auftauchen: hidschab, dschilbab und khimar. Das Wort hidschab, das heutzutage häufig als allgemeine Bezeichnung für „Schleier" Verwendung findet, taucht im Koran im Sinne eines den Mann und die Frau trennenden Wandschirmes auf. Was die Kleidungsstücke dschilbab und khimar angeht, so ist nicht eindeutig überliefert, welche Form, Farbe und Funktion diese tatsächlich zur Zeit des Propheten übernahme.

Pierre Hecker